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Einreise- und Zollbestimmungen Einreisebestimmungen
Für die Reise nach Chile ist ein mindestens noch 6 Monate gültiger Reisepass erforderlich. Bei der Einreise erhalten Deutsche, Österreicher und Schweizer kostenlos eine Touristenkarte (tarjeta de turismo), die zum Aufenthalt von maximal 90 Tagen berechtigt. Angehörige anderer Nationalitäten und Personen, die länger als 90 Tage in Chile bleiben möchten, können die Visabestimmungen bei den chilenischen Konsulaten erfragen: Informationen und Adressen für Deutschland befinden sich auf der Webseite der Botschaft unter www.embajadachile.de Wichtig: Die Touristenkarte (tarjeta de turismo) muss beim Verlassen des Landes zurückgegeben werden. Sollten Sie diese verloren haben, können Sie die Karte bei der Policía Internacional (Gen. Borgoño 1052) in Santiago bzw. in einer Dienststelle der Polizei (Carabineros) in den Regionen ersetzen lassen. Bei der Ausreise ohne Touristenkarte muss mit großen Schwierigkeiten und einer empfindlichen Geldstrafe gerechnet werden. Verlängerung des Aufenthaltes Die 90-tägige Aufenthaltsdauer kann einmalig um 90 Tage verlängert werden. Die Verlängerung muss innerhalb der letzten 30 Tage vor Ablauf der Touristenkarte in der Ausländerbehörde (Extranjería, San Antonio 580, 2. Stock, Santiago, Tel. 0056 - 2 - 600 626 4222) oder bei der jeweiligen Provinzverwaltung (Gobernación Provincial) beantragt werden. Der Reisepass sollte mindestens noch sechs Monate gültig sein. Erforderliche Dokumente für eine Aufenthaltsverlängerung: Einreise von Minderjährigen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die nicht mit beiden Elternteilen einreisen benötigen für die Einreise und Ausreise eine beglaubigte Einverständniserklärung beider Elterteile, nähere Auskunft bei den chilenischen Konsulaten Grenzübergänge Informationen über Grenzübergänge und Einreiseformalitäten finden Sie auch auf der Webseite der Dirección de Limites y Fronteras, der chilenischen Grenzbehörde. Dort sind auch die Bestimmungen für die Beantragung einer Expeditionsgenehmigung in den chilenischen Anden veröffentlicht. (Bergbesteigungen etc. in den Grenzgebieten zu Argentinien, Bolivien oder Peru sind genehmigungspflichtig, Beantragung über die Webseite von Difrol.)
Zollbestimmungen für Reisende Gegenstände, die für den persönlichen Bedarf des Reisenden während der Fahrt und des Aufenthalts bestimmt sind, können zollfrei eingeführt werden. Dazu gehören: Alle Geräte, die über den Umfang des normalen Reisegepäcks hinausgehen, sollten bei der Einreise beim Zoll angemeldet werden (z. B. Kameraausrüstung professioneller Filmteams), Beim Verlassen des Landes müssen die entsprechenden Gegenstände erneut vorgeführt werden. Einfuhr zur Verzollung Reisende können Handelsware bis zum Wert von 1000 US$ und private Gegenstände bis 1.500 US$ einführen, die verzollt werden müssen. Der allgemeine Zollsatz beträgt 6%, außerdem werden 19% IVA (Mwst.) auf den cif-Wert erhoben. Für einige Produkte werden besondere Zölle erhoben. Einfuhren über höhere Beträge müssen über einen Zollagenten abgewickelt werden. Nähere Informationen auf der Webseite des chilenischen Zolls. Besondere Bestimmungen Einfuhrbeschränkungen bestehen für frische und bestimmte zubereitete Lebensmittel, wie beispielsweise Milchprodukte, Obst und Gemüse, Fleisch und Fleischwaren, sowie für Pflanzen, Pflanzenteile und Saatgut. Die Einfuhr dieser Produkte kann nur nach vorheriger Genehmigung durch die Veterinärbehörde erlaubt werden, ggf. ist Quarantäne der entsprechenden Produkte notwendig (z.B. Saatgut). Diese Bestimmungen dienen zum Schutz der einzigartigen Natur und sollen das Einschleppen von Tier- und Pflanzenkrankheiten verhindern, die in Chile aufgrund der isolierten Lage bisher nur selten vorkommen. Die Einhaltung dieser Bestimmungen wird bei Einreise kontrolliert, ein entsprechendes Formular erhalten die Reisenden zusammen mit der Touristenkarte im Flugzeug. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Webseite der chilenischen Veterinär- und Pflanzenschutzbehörde Servicio Agricola y Ganadero - SAG unter dem Link „De viaje“. Die Einfuhr von Haustieren („mascotas“) unterliegt ebenfalls besonderen Bestimmungen, die im Einzelfall bei den Konsulaten nachgefragt oder auf der Webseite www.sag.gob.cl eingesehen werden können.
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